Wenn man in Bremerhaven ein Unternehmen kauft, ein existentes zudem, muß man vieles beachten. Hier einige Auszüge für die, die mit dem wirren Gedanken spielen, selber Geld zu verdienen, auch dann, wenn man schon vier Bildungsabschlüsse selber bezahlt hat und mit einer Bundeswehrverletzung, die zwei Bundeswehrkrankenhäuser beschrieben und erkannt haben, die die Bundeswehr gleichwohl nicht anerkennt, versucht, selbständig, zu arbeiten.
Eigentlich richtet sich die Tätigkeit dann nach dem vorhandenen Investitionskapital, den gesundheitlichen Möglichkeiten und den örtlichen Gegebenheiten, wie ich zuvor in einer anderen Stadt gelernt habe.
In Bremerhaven fragt man also beim Gewerbeamt nach, was man denn unternehmen muß, um ein Taxenunternehmen kaufen und führen zu dürfen und zu können.
Das ist nicht schwer, man liest sich einen Zettel durch, auf dem alles zu lesen ist und dann weiß man, dass man alles kaufen muß und eine zusätzliche Prüfung, erfolgreich, vor der IHK ablegen muß, eine Taxenunternehmer-Prüfung, damit der Antrag auf Bearbeitung, bearbeitungswürdig wird.
Also sucht man einen Unternehmer, der sein Unternehmen verkaufen möchte, man verhandelt mit diesem über den Kaufpreis und wenn man sich einig geworden ist, setzt man einen Kaufvertrag auf und gibt zwei Willenserklärungen ab.
Dasselbe macht man beim Auto und beim Taxenzubehör. Dann braucht man noch eine Bürgschaftserklärung und Geld für die Taxenzentralen, weil die eine Aufnahmegebühr verlangen, nebst monatlichen Abgaben.
Hat man eine gute kaufmännische Ausbildung, sondiert man den Markt, fragt bei Banken nach, was möglich ist und geht, wenn man mit Schwerbehinderten gleich gestellt ist, zu den Krankenkassen, Ärzten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, um heraus zu finden, was dort an fixen Fahrten möglich ist.
Um alle Unklarheiten zu beseitigen, was die steuerliche Seite betrifft, geht man dann noch zum Finanzamt und erfährt dort, dass eine Lizenz ein Unternehmen ist und als solches auch beim Kauf und Verkauf, steuerlich, zu bewerten ist.
Wenn man nicht nur einen Hohlraum unter seinem Kopfdeckel hat, denkt man darüber nach, wie man Aushilfen steuerlich einbringen kann, um nicht schwarz zahlen zu müssen und freut sich dann, wenn das Finanzamt diese Idee gut findet.
Danach gibt man die Unterlagen ab und freut sich auf die Arbeit, wenn, ja wenn dann nicht auf einmal der Herr Keipke auftauchen würde mit einer Einladung in seine Räumlichkeiten.
Der erzählt dann, dass eine Lizenz kein Unternehmen ist, also widerspricht der Aussage des Finanzamtes und den gängigen Umgangsformen in Deutschland und der Logik, weil man ohne Lizenz kein Unternehmen hat und, dies die Aussage des Finanzamtes, jeder Taxenunternehmer in Bremerhaven dann nicht selbständig wäre, sondern Franchisenehmer und täglich mit der Seestadt abrechnen müßte. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Gleichwohl bestand dieser Herr dann auf seinem Standpunkt und nach einigen Ein- und Widersprüchen landete der Vorgang beim Senator für Häfen und Straßen.
Da dieser Herr dann rund 9 Monate Zeit zur Bearbeitung hat, meldete ich mich erst nach Ablauf dieser Zeit und forderte den Herrn Keipke auf, sich um den Vorgang zu bemühen.
Herr Keipke jedoch erklärte sich als nicht zuständig, da die Seestadt den Vorgang nach Bremen gegeben hat und nun nicht mehr zuständig sei.
Dies jedoch ist auch falsch, da die Seestadt die ausstellende Behörde ist und aus diesem Grund sich das Dezernat darum zu bemühen hat, dass der Senator in der ihm vom Gesetzgeber her vorgegebenen Zeit auch bearbeitet.
Dies negierte Herr Keipke ebenfalls.
Ich bemühte mich im Anschluß um einen Kontakt zum Senator, was leider nicht möglich ist und erfuhr von einem Anwalt, dass man versuchen wird, mich zwischen Bremen und Bremerhaven verhungern zu lassen.
Da es auch nach ausgefallenen Versuchen nicht möglich war, meine Akte und mein Eigentum zurück zu bekommen, fragte ich in der Senatskanzlei nach, die damals von Herrn Dr. Scherf geführt wurde, ob dieser sich um den Vorgang bemühen könne, da der Senator durch Ignoranz und Untätigkeit glänzt, jedoch nicht durch gute und pünktliche Arbeit.
Der Sprecher des Senatschefs erklärte mir, dass Herr Scherf, trotz der Vorgesetztenposition, nicht zuständig sei.
Da es auch nach weiteren Versuchen nicht möglich war, mein Eigentum zurück zu erhalten, rief ich wieder in der Kanzlei des Herrn Dr. Scherf an und erklärte dort, dass ich Strafanzeige gegen den Herren erstatten werde, gleich ob wegen Diebstahles oder Betruges, wenn meine Akte nicht wieder den Weg aus der Versenkung finden würde.
Sollte man sich wundern, dass die Akte drei Tage später (!!!!!!), bearbeitet, selbstverständlich abschlägig, in Bremerhaven wieder auftauchte? Korruption ist selbstverständlich etwas anderes.
Ich reichte dann im August 2004, man beachte die Zeit und die Abstände……., beim Verwaltungsgericht Bremen Klage gegen die Seestadt ein.
Einige Wochen später rief mich ein Mitarbeiter des Verwaltungsgerichtes an und erklärte mir, dass man intern die Vorgabe hat, sich vorrangig um Asylverfahren zu kümmern und die Interessen der Bürger hinten an zu stellen.
Im August 2004 waren Verfahren und Urteil übrigens noch kostenlos zu bekommen.
Das Verfahren sollte dann im November 2005 statt finden, also gut 5,5 Jahre nach Ankauf des Unternehmens und 15 Monate nach Einreichung der Klage.
Der vorsitzende Richter, Dr. Bauer, erklärte meinem Anwalt, dass seine Anwesenheit nicht nötig sei, da er mir schon hilfreich unter die Arme greifen würde, sollte dies nötig sein.
Vor Gericht saßen dann Dr. Bauer, Herr Schlemmermeyer als Vertreter der Seestadt und meine Wenigkeit, sowie eine sehr wichtige Person und das ist der Mensch, in diesem Fall ein junger Mann, der das Protokoll schreiben sollte und geschrieben hat.
Zusammenfassend läßt sich hierzu sagen, das Richter Dr. Bauer erklärt hat, dass ich und auch das Finanzamt, völlig richtig in der Annahme sind, dass ich ein komplettes Unternehmen gekauft habe. Der Richter erklärte Herrn Schlemmermeyer, dass der Einbehalt meiner Unterlagen, Lizenz und Verträge, rechtswidrig ist und forderte die Seestadt auf, mir mein Eigentum wieder auszuhändigen, da man mir durch den Einbehalt die Möglichkeit nehmen würde, das Unternehmen zu führen, zu verkaufen oder einen Geschäftsführer einzusetzen.
Der Richter erklärte Herrn Schlemmermeyer, dass ich mich „überaus korrekt“ verhalten habe, dass ich nicht, wie von der Seestadt behauptet, Steuerschulden habe und an mich gerichtet, dass ich nicht Strafanzeige wegen Diebstahl oder Betruges gegen Herrn Dr. Scherff stellen kann, da dieser mich weder bestohlen noch betrogen hat und ich mit dieser Klage vor keinem Gericht der Welt Recht bekommen würde.
Der Richter erklärte, an mich gerichtet, dass mir Beamte erzählen dürfen was sie wollen, ohne dass dies auch nur einen Funken Wahrheit haben muß und ich habe inzwischen gelernt, dass sich auch Angestellte des öffentlichen Dienstes so verhalten dürfen und wundere mich daher nicht mehr, wenn meine Geschäftsideen bei anderen Unternehmen wieder auftauchen, sobald klar ist, dass ich keine Förderung erhalte.
Ich habe später die Bundesministerien für Justiz und des Inneren angerufen und hierüber erzählt. Die Damen, mit denen ich sprach, erklärten, beide (!!! – welch Wissen!!!), dass es diesen Passus zwar gibt, dieser hier aber völlig aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Die beiden Damen vermuteten, dass der Richter, hier an dieser Stelle, der Stadt eine „goldene Brücke“ bauen wollte, da ich, zu diesem Zeitpunkt, mit einem Vergleich einverstanden gewesen wäre, nicht zuletzt, weil ich erst kurz zuvor zwei schwere Herzinfarkte wegen dieses Streßes durchleben mußte.
Der Richter erklärte Herrn Schlemmermeyer, bezüglich der angeblichen Steuerschulden, dass er selber Erkundigungen eingezogen habe und die Aussage der Seestadt falsch ist.
Zudem, möchte ich anfügen, hat mir kein Gericht untersagt, irgendeinen Beruf nicht ausüben zu dürfen und wir in diesem Land freie Berufswahl haben, siehe Grundgesetz.
Ich rief dann Tage später das Büro vom Oberbürgermeister Schulz an, der Dezernatsleiter von Herrn Keipke ist. Die Dame im Büro sagte, dass ich mein Eigentum zurück erhalte, sobald es aus Bremen eingetroffen ist; diese Aussage erhielt ich auch per Mail von ihr.
Offensichtlich nimmt die Post aus Bremen weite Wege auf dem Weg nach Bremerhaven, da mein Eigentum bis heute nicht bei mir eingegangen ist, wenn man von einem Vertrag einmal absieht und einer Bürgschaftserklärung.
Da ich inzwischen, weil ich meinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte, einen Haufen Gerichtsvollzieher vor der Tür hatte, klärte ich diese über meine Probleme auf.
Die Gerichtsvollzieher und dann, im Anschluß, auch die Gerichte anderer Städte, die ich anrief, um mich zu vergewissern, erklärten mir dann die Unterschiede zwischen Diebstahl, Betrug und Unterschlagung in meinem Fall, so dass ich dann Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen Keipke und Schulz stellen konnte.
Als hier wieder lange Zeit nichts geschah, rief ich die Bundesanwaltschaft an, um zu eruieren, welche Möglichkeiten ich habe, gegen diesen Saustall vorzugehen. Die Bundesanwaltschaft erklärte mir, dass ich mit einer Androhung auf Klage wegen überlanger Bearbeitung viel erreichen würde.
Nachdem ich dies umgesetzt hatte, erhielt ich einen Termin mit dem Oberstaatsanwalt Seidel. Vor Ort erklärte mir dieser, dass ihm gegenüber die Seestadt die Unterschlagung eingestanden habe, er jedoch nicht vor Gericht möchte, da ich hierdurch keinen wirtschaftlichen Vorteil erlange und die Seestadt und ihre Vertreter in ihrer Aussendarstellung nur negativ davon kommen.
Ich erwiderte ihm dann, dass dann wohl künftig auch keine Mörder und Vergewaltiger im Lande Bremen vor Gericht kommen, strafrechtlich gesehen, weil auch deren Opfer keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangen und die Schädiger eine schlechte Publicity erhalten.
Der Herr Seidel erklärte mir dann, dass es für alles Grenzen gibt und ich fragte ihn, ob OB Schulz diese setzt!?
Ich habe mich daher wegen dieser nicht vorhandenen konsequenten Arbeitsqualität an die Bundesanwaltschaft gewendet, die mir dann erklärte, dass ich eine Reihenfolge einzuhalten habe, nach der, in diesem Fall, die Generalstaatsanwältin des Landes Bremen, meine nächste Ansprechstation ist. Ich reichte meinen Informationen also bei der genannten Dame ein und erhielt später die Auskunft, dass die Dame nichts feststellen kann, was verkehrt gelaufen sein könnte.
Von einem Kollegen des Herrn Seidel hörte ich dann, anläßlich eines Besuches bei der Staatsanwaltschaft, dass man Herrn Seidel in den vorzeitigen Ruhestand versetzt hat.
Sein Kollege, der mir dies erzählte, erklärte, dass er mit diesem Vorgang sehr wohl vor Gericht gegangen wäre, da er keinerlei Unterschiede machen würde, zwischen Privat und Behörde.
Ich habe dann noch einmal Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, da ich in 2005 nicht in der Lage war, das Urteil, in Schriftform, zu bezahlen.
Richter Sommerfeld, vom Verwaltungsgericht Bremen, telefonierte dann offensichtlich mit Herrn Keipke und dieser erklärte dann Herrn Richter Sommerfeld, dass man mir im August 2009 mein Eigentum ausgehändigt hat, was, nachweislich, eine Lüge ist.
Leider war Richter Sommerfeld nicht bekannt, dass Angestellte und Beamte erzählen dürfen was sie wollen, ohne dass deren Erklärungen und Erzählungen korrekt sein müssen, sonst hätte Richter Sommerfeld sicherlich geprüft, bevor er ein Einstellungsurteil ausgestellt hat, welches nun Bürgermeister Teiser angenommen hat, um damit Wahlkampf in 2011 führen zu können, da die Schadenersatzverfahren und die Strafanzeigen incl. der Ermittlungen frühestens in 2011 ablaufen werden und man dann damit glänzend Wahlkampf betreiben läßt.
Ich stelle also hier fest, dass die überlange Bearbeitung und die strafrechtliche Seite schon im November 2005 erkannt und erklärt wurden und ein Oberstaatsanwalt dies auch in Schriftform erklärt hat.
Ich darf behaupten, bedingt durch rechtliche Vorgaben des Landes Bremen, der bundesdeutschen Gesetzgebung und europäischer Rechtsprechung und durch Grundsatzurteile des BGH, daß die überlange Bearbeitung schon frühzeitig erkannt und erklärt wurde.
Ich darf behaupten, dass ich im April 2000 gegen Barzahlung ein Unternehmen gekauft habe und dieses überaus erfolgreich hätte führen können, durch die guten Vorgaben des Voreigentümers und den Bemühungen der genannten Institutionen.
Ich habe mich bemüht, über den Leiter der Rechts- und Versicherungsabteilung, Teiser (CDU) einen außergerichtlichen Vergleich herbei zu führen. Der gute Mann ist auch noch Stadtkämmerer und behauptete nie Schadenersatzforderungen von mir erhalten zu haben, bis seine Mitarbeiter erklärten, dass er ein Lügner ist, wenn er dies behauptet.
Der verantwortliche Dezernatsleiter, Oberbürgermeister Schulz (SPD), glänzt durch Desinteresse und Schulden im Milliardenbereich und tritt nun ab, auch in mehr als nur fragwürdiger Art und Weise, jedoch wiederum durch ein Gericht gedeckt, welches damit die Gesetzgebung zur Lachnummer werden läßt.
Herr Teiser erklärte zu diesem Vorgang in einem persönlichen Telefonat: „Ich bin daran gehalten, bis letztinstanzlich auszufechten, bevor ich an Sie auszahle“.
Ich habe daraufhin den Leiter der „Versicherung kommunaler Schadensausgleich“ Herr Stolze, angerufen. Der Mann wußte von gar nichts und auch nicht über die Art und Weise, wie man in Bremerhaven, vorsätzlich, den Bürger verarscht und den Steuerzahler bundesweit, da dieser in diese Versicherung einzuzahlen hat, wie mir der Herr Stolze erklärte.
Wir haben hier also Polit- und Magistratsbedienstete, denen die Rechtsprechung völlig egal ist.
Wir haben hier auch noch ein Unternehmen, nennen wir es Fischereihafenbetriebsgesellschaft, welches die Verträge nicht einhält. Aufsichtsratvositzender hier war auch der Herr Oberbürgermeister Schulz.
Dort kommt es dann vor, dass man ein Angebot erhält, diese annimmt und die Fischerhafenbetriebsgesellschaft dann erklärt, nie ein Angebot gemacht zu haben, obwohl man Baupläne und einige Blatt Papier erhalten hat, auf denen klar und deutlich alles abzulesen ist, was einen Mietvertrag ausmacht und, wichtig, mit dem Wort „Angebot“ versehen ist.
Wir haben in Bremerhaven also einen Haufen von Polit-Gossisten und unglaubwürdigen Magistratsbediensteten, die man besser meiden sollte, will man denn unbeschadet durch´s Leben kommen. Die Fotos werden hoffentlich dabei helfen, diese Leute zu erkennen, die die Stadt nun viel Geld kosten, bzw. den Steuerzahler im Allgemeinen, da die Vorgänge nun mit Schadenersatzforderungen an das Landgericht versendet wurden und es hier nicht mehr um Klingelgeld geht.
Sollten Sie also mit dem Gedanken spielen, sich eine Existenz aufbauen zu wollen, sollten Sie in Ihren Überlegungen berücksichtigen, wo Sie dies machen und mit wem Sie besser nicht arbeiten sollte.
In den nächsten Wochen wird hier auch zu lesen sein, wer mit wem in Bremerhaven in den letzten Jahren geklüngelt hat und wer hierbei Kasse machte. Das funktioniert hier nach einem kleinen Schneeballsystem und stadteigenen Unternehmen und wenn dies nicht reicht, dann dürfen Beiräte städtischer Gesellschaften auch schon mal städtische Unternehmen kaufen und dort Misswirtschaft betreiben und die Stadt tritt dann für deren
Verluste ein. Auch hier werde ich wieder Namen und Fotos bringen, damit der Wahlkampf in Bremerhaven auch die richtigen trifft wie das Ex-Mitglied des Bundestages, Bürgermeister Teiser, gegen den strafrechtlich ermittelt wird, da ihm die überlange Bearbeitung und die dauerhafte Unterschlagung bekannt ist und „Beihilfe zur Unterschlagung durch Unterlassen“ eben auch verfolgt wird. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass den schuldigen Herren etwas geschehen wird, da sich die Elite des Landes Bremen und der Städte Bremen und Bremerhaven vorwiegend aus der Justiz rekrutiert und Justizia im Lande Bremen an einigen Stellen eben doch nur ein Hure ist.
Wer selber Erfahrungen in seiner Stadt hat, sollte diese hier unbedingt einbringen, bitte mit Fotos der Personen.





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