Mo. Mrz 20th, 2023

Gegen die GEWOBA AG besteht der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am

Amtsgericht Bremen. Aktenzeichen: 508 IN 2/23

Vorgang:

Die GEWOBA AG Bremen war Vermieterin einer Wohnung in Bremerhaven-Speckenbüttel. Die GEWOBA AG Bremen erhielt den Mietzins auf das Konto der Hausbank Aareal Bank AG in Hannover.

Die GEWOBA AG Bremerhaven, hier die Sachbearbeiterin Busch und deren Anwälte Röwekamp (vormaliger Pleitesenator und heutiger MdB mit CDU Parteibuch) und Schmel beleidigten mich als Mietnomaden und Pleitier. Strafanzeigen gegen die Herren werden nicht bearbeitet.

Staatsanwaltschaft Hannover und Aareal Bank AG erarbeiteten und verbreiteten, dass meine Überweisungen vorhanden sind. Die Sachbearbeiterin Busch forderte mich auf, noch einmal die von ihr gewünschten 4.000€ zu zahlen, da sie schon das Räumkommando beauftragt hatte und Anwälte.

Ich lehnte dies ab und stellte Strafanzeige, die widerum nicht bearbeitet wurde.

Ich erhielt sodann eine Aufforderung der ARGEJobCenter Bremerhaven und von der GEWOBA AG Bremerhaven und deren Anwälte Röwekamp und Schmel, mich mit meiner damals 7jährigen Tochter im Männerwohnheim zu melden, nach Räumung.

Ich habe dann gegen die ARGE geklagt und die ARGE behauptete, ich habe gar keine Tochter. Ich habe daher dann daraufhin gewiesen, dass meine Tochter aktenkundig ist, bei der ARGE, wegen der Beförderung und Wohnen. Daraufhin verschwanden komplette Akten. Ich habe daraufhin Strafanzeige gegen das Standesamt Bremerhaven gestellt, wegen Urkundenfälschung, da es offensichtlich ein Mädchen gibt, mit meinem Namen, welches nicht existent ist. Daraufhin wurde ich aufgefordert, von der ARGEJobCenter, eine Lebensbescheinigung beizubringen. Das persönliche Erscheinen des Mädchens wurde abgelehnt, Tauf- und Geburtsurkunden und Urteile des Familiengerichtes Nordenham nicht anerkannt.

Ich stellte Strafanzeigen gegen die Geschäftsführung der GEWOBA AG Bremen und erhielt zwei Mal eine Einladung des Polizeibeamten Bast, vom Revier Leherheide. Der Herr erklärte mir jeweils, im Auftrag der Staatsanwaltschaft, dass diese keine gerichtliche Verfolgung wünsche, da der Sachgang derart klar ist, dass man davon ausgehen würde, dass sich die GEWOBA AG und die Anwälte aussergerichtlich werden einigen wollen. Dies verweigern jedoch die Straftäter der GEWOBA AG und Anwälte.

Bereits 2009 wurde zivilrechtlich Klage eingereicht und die Beiordnung eines Anwaltes und die Prozeßkostenhilfe beantragt. Beides wurde vom Land- und Oberlandesgericht Bremen abgelehnt.

Ich habe daraufhin auf dieser Webseite geschrieben, dass das Verhalten der Anwälte Röwekamp und Schmel asozial ist, auf meinen Fall bezogen. Daraufhin erstatteten die Herren Röwekamp und Schmel Strafanzeige gegen mich wegen Beleidigung. Die Parteihure Staatsanwaltschaft klagte dann gegen mich am Strafgericht Bremerhaven. Dort erklärte der Richter, dass die Bezeichnung asozial eine Beleidigung darstelle. Ich ging in Berufung ans Landgericht Bremen. Am Landgericht Bremen befragte der Richter (Dr.?) Schröder den Staatsanwalt ob meiner Beweggründe. Der Staatsanwalt bestätigte die Richtigkeit meiner Erklärungen. Der Richter urteilte daraufhin, dass ich mich inhaltlich, rhetorisch und grammatisch korrekt ausgedrückt habe, mit dem Wort „asozial“ als Gegenstück zu „sozial“. Er verurteilte mich jedoch auch zu einer Zahlung von 300€ an diese ehrenwerten Kinderfreunde Röwekamp und Schmel, weil der Volksmund das Wort „asozial“ als Beleidigung nutzt und er davon ausgehen würde, ohne dies beweisen zu können, dass auch ich dies so gemeint habe.

Ich habe in der Folge dann weiterhin versucht, meine Forderungen umzusetzen und dann ein Gespräch gehabt, mit dem Insolvenzgericht Bremen. Dieses erklärte mir am Telefon, ich dürfe jederzeit einen Insolvenzantrag stellen, weil ich damit die Staatsanwaltschaft zur Arbeit nötigen würde, um Ermittlungsverfahren durchzuführen. Ich habe daher einen Insolvenzantrag gegen die GEWOBA AG Bremen gestellt, nachdem meine Forderungen, deren Höhe vom Landgericht Bremen in 2009 festgelegt wurde, nicht einmal beantwortet wurden. Daraufhin erhielt ich ein Antwortschreiben des Insolvenzgerichtes, dem zu entnehmen ist, dass ich jetzt einen Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamten beauftragen soll, mit Pfändung bei der GEWOBA AG Bremen (Aktenzeichen: 508 IN 2/23).

Das Gericht schrieb weiterhin, mit Fruchtlosigkeitbescheinigung des Gerichtsvollziehers oder Vollstreckungsbeamten wird das Insolvenzverfahren sofort eröffnet.

Anfrage am Amtsgericht Bremerhaven bezüglich Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamter bislang unbeantwortet. Strafanzeigen gegen den Vorstand der GEWOBA AG weiterhin ohne Bearbeitung. Strafanzeigen gegen die Anwälte Röwekamp und Schmel wegen Beleidigung weiterhin ohne Bearbeitung. Strafanzeige gegen die Geschäftsleitung der ARGEJobCenter weiterhin ohne Bearbeitung.Der Rechtsstaat Bremen ist nicht mehr existent.

Von Stein

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