Fr. Dez 1st, 2023

Wer, wie ich, in 1999 rund 100.000DM in die Gründung eines Unternehmens gesteckt hat, erwartet eigentlich, dass alles gut läuft, zumal alles korrekt bearbeitet wurde, was gewünscht war, vom Gewerbeamt, „damit der Antrag auf Bearbeitung, bearbeitungswürdig wird!“.

Ich habe damals eine Taxilizenz gekauft, von einem Herrn, der sich zur Ruhe setzen wollte. Darüber gab es einen Vertrag, wie üblich, da die Lizenz das Unternehmen darstellt und Kauf, wie auch Verkauf, als „Nicht gewöhnliche Geschäftstätigkeit“ steuerlich, zu veranlagen sind. Beim Oberbürgermeister Jörg Schulz (SPD) und seinem Amtsleiter Horst Keipke (SPD) jedoch kam dies nicht so gut an. Ich wurde aufgefordert, den Kauf der Lizenz aus den Kaufverträgen zu entfernen, obwohl dies Steuerbetrug ist, Aufforderung zur Steuerhinterziehung,…. Ich habe dies verweigert und das Gewerbeamt verweigerte die Umschreibung des Unternehmens auf meinen Namen.

Ich stellte Strafanzeige gegen die Seestadt Bremerhaven, die Staatsanwaltschaft Bremerhaven forderte mich auf, die Anzeige abzuändern, von Stadt auf Personen und ich änderte dies, wunschgemäß, von Seestadt Bremerhaven auf Jörg Schulz und Horst Keipke. Die Staatsanwaltschaft Bremen verweigerte die Arbeit, schickte die Klage wieder zurück nach Bremerhaven, versehen mit der Bemerkung für die Kolleginnen „Das habt Ihr Euch selber eingebrockt, also löffelt es auch wieder aus!“.

In der Folge geschah gar nichts mehr, bis ich Androhung auf Untätigkeitsklage einreichte. Dann erhielt ich eine Einladung des (Ober-) Staatsanwaltes Seidel. Der fragte mich dann, wieso ich strafrechtlich gegen die Herren vorgehen möchte und ich antwortete, weil die Verurteilung Grundlage für die Zivilklage gegen Schulz und Keipke sein soll, wie gewünscht, von der Staatsanwaltschaft. Der Seidel erklärte mir dann, dass er nicht gerichtlich tätig werden möchte, weil ich dadurch keinen wirtschaftlichen Vorteil erhalte und ich entgegnete ihm, dass dann künftig auch keine Kinderficker mehr vor Gericht stehen werden, weil die Kläger auch dann keine wirtschaftlichen Vorteile erhalten werden. Der Staatsanwalt stand auf und erwiderte mir, dass es für alles Grenzen gibt und ich fragte ihn, ob der vormalige Richter am Strafgericht Bremerhaven (Amtsleiter Lissau, SPD) und damalige Oberbürgermeister Jörg Schulz diese Grenzen zieht. Daraufhin ging der Staatsanwalt Seidel und kam nie wieder.

Meine Akte verschwand dann in den Räumlichkeiten der Justiz, beim Gewerbeamt und beim Senator für Häfen, Justiz (auch SPD) usw. in Bremen und tauchte auch nach Ablauf von allen deutschen und europäischen Fristen nicht wieder auf. Eine Untätigkeitsklage wurde nicht bearbeitet. Ich stellte Strafanzeigen gegen den Senator und drohte eine weitere an, gegen den Chef des Senates, Henning Scherf (SPD). Meine Akte tauchte plötzlich nach drei Tagen in Bremerhaven wieder auf, natürlich mit negativem Bescheid des Senators (SPD).

Ich reichte Klage beim Verwaltungsgericht Bremen ein und erhielt einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Verfahren dauern wird, da man, intern, die Anweisung erhalten habe, alle Asylverfahren vorzuziehen und die bürgerlichen Wünsche hintenanzustellen. Ich versuchte meinen Anwalt, Thies, zu aktivieren, was dieser ablehnte, mit der Begründung, dass das Verfahren ca. 17 Jahre dauern würde und er darüber sterben könnte. Ich erhielt eine Einladung vom Anwalt Dr. Mey, der mich befragte und dann ablehnte. Seine Mitarbeiterinnen zeigten mir dann, voller Empörung, am Kanzlei-PC, dass Dr. Mey bereits für den Oberbürgermeister Schulz verpflichtend tätig war und erklärten mir, dass er mich gar nicht hätte einladen und befragen dürfen. Die Anwaltskammer Bremen fand den Vorgang auch nicht lustig und empfahl mir den Anwalt Lappenbusch aus Bad Bederkesa, Experte für Verwaltungsrecht.

Das Verfahren in Bremen fand dann 15 Monate nach Einreichung statt. Eine Woche zuvor verweigerte der Richter Dr. Bauer die Prozeßkostenhilfe, weil, so der Anwalt, der Sachgang so klar sei, dass dies unnötig sei und er, als Richter, mir schon alles erklären wolle.

Während der Verhandlung, Verwaltungsgericht Bremen, 8. Kammer, November 2004, waren also der Richter Dr. Bauer, der Amtsleiter Rechtsamt der Seestadt Bremerhaven, ein Herr Schlemmermeyer, anwesend und meine Wenigkeit. Der Richter hatte Kenntnis darüber, warum die Seestadt die Umschreibung des Unternehmens auf meinen Namen verweigert hatte. Das Rechtsamt begründete dies mit Überschuldung und hatte diverse Gläubiger namentlich genannt. Der Richter erwiderte dem Amtsleiter Schlemmermeyer, dass er selber diese Gläubiger angerufen hatte, um herauszufinden, was an diesen Angaben der Seestadt korrekt ist. Er fand dann heraus, dass mich weder das Finanzamt Bremerhaven als Schuldner geführt hatte, noch die anderen Gläubiger mich kannten. Mir selber waren die Namen völlig neu. Der Richter beschuldigte den Amtsleiter dann dahingehend, dass das Amtsgericht Bremerhaven, als Gefälligkeit für den vormaligen Strafrichter und Oberbürgermeister Schulz, mir Gläubiger zugeordnet hatte, die es gar nicht gab und forderte das Rechtsamt auf, dies wieder rückgängig zu machen. MIR erklärte der Richter, dass ich so oft und lange wie ich möchte, den Bürgermeister Scherf mit Strafanzeigen belasten darf, dass ich keinen Richter finden werde, der diesen verurteilt, wegen Untätigkeit gegenüber dem Senator. Er erklärte mir weiterführend, dass mir Beamte erzählen dürfen was sie wollen und dies niemals die Wahrheit sein müsse, da Beamte lügen dürfen. Der Richter erklärte auch, ich dürfe kein Urteil in Schriftform anfordern, wenn mir vorher bekannt ist, dass ich dieses nicht werde bezahlen können und fragte mich, ob ich mindestens 7-800€ für das Urteil auf dem Konto habe. (Der Kripo Bremerhaven, der Staatsanwaltschaft Bremen, der Richterin Lissau liegt seit 2014 eine Bandaufnahme der öffentlichen Verhandlung vor).

Der Vorgang wurde inzwischen auch von der Richterin Koch und dem Richter Sommerfeldt bewertet und beurteilt. Die Richterin Koch unterstellte dem Oberbürgermeister Schulz sogar Vorsatz bei seinen rechtswidrigen Handlungen, weil dieser zuvor Strafrichter war und man ihm entsprechendes Wissen zuordnen dürfe.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht lehnten die Beiordnung eines Anwaltes ab, die von Mitarbeiterinnen des Bundesgerichtshofes angeregt wurde, wie auch die Prozeßkostenhilfe. Es gab mehrere Kanzleien, die sich als interessiert gezeigt hatten und entsprechendes Interesse am Landgericht hinterlegt hatten. Die Damen aus Bonn erklärten mir, dass der Richter mit seiner Erklärung, dass Beamten erzählen dürfen was sie wollen, ohne dass daran Wahrheit sein müsse, der Stadt eine goldene Brücke hat bauen wollen, da es diesen Passus tatsächlich gibt, dieser jedoch völlig aus dem Zusammenhang gerissen war.

Nach 23 Jahren erklärte das Rechtsamt der Seestadt Bremerhaven, im März 2023, dass es eine Aktennotiz geben würde, aus 2010, die besagt, dass ich meine finanziellen Schadenersatzforderungen gegen die Seestadt zurück gezogen habe. Ich habe dann Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gestellt, die nicht bearbeitet wurde oder wird, durch die Staatsanwaltschaft.

In 2009 errechnete das Landgericht einen Nettoschaden für mich auf 300.000€ plus Ersatz für eine Mercedes E-Klasse mit voller Taxenausstattung und gehobener Taxenausstattung sowie Schadenersatz für einen Alpina der 5er Reihe mit Dieselmotor UND Abstandszahlung für das Unternehmen, da ich dies, nach neun Jahren, nicht mehr hätte ausüben können.

Das Rechtsamt verweigert die Arbeit, die Zahlung und begeht weitere Straftaten und Verfassungsbruch. Verantwortlich hierfür ist der Bürgermeister, Kämmerer und Dezernatsleiter Rechtsamt, Torsten Neuhoff. Strafanzeigen gegen Neuhoff, man ahnt es schon, werden nicht bearbeitet. Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung werden nicht bearbeitet. Strafanzeigen wegen Postdiebstahl in diesem Zusammenhang werden nicht bearbeitet, nachdem der Straftäter Michael Teiser, Vorgänger von Neuhoff, erklärte, er habe Einschreiben mit Rückschein nicht erhalten, weil seine Post von seinen Mitarbeitern (wmd) unterschlagen wird. Seine Mitarbeiter (wmd) erklärten dazu, dass Teiser ein Lügner sei. Strafanzeige gegen Teiser wird auch nicht bearbeitet.

Völlig untergegangen hierbei ist der Vorgang des Bundesbeamten, der mir das Auto verkauft hatte. Der stahl mit einem nicht an mich ausgehändigten Schlüssel, das komplette Taxeninventar aus dem Mercedes. Es gab zwei Zeugen, die nie angehört wurden. Die Ortspolizeibehörde verweigerte die Annahme einer Strafanzeige wegen diverser Delikte gegen den Beamten, so, dass die Kripo in Niedersachsen die Strafanzeige aufnehmen mußte. Die Staatsanwaltschaft Bremen stellte das Verfahren dann ein, weil einer der beiden Zeugen verzogen war, laut Schriftsatz. Laut Erklärung der beiden Zeugen, zuletzt aus 2017, waren sie nie weg, sind beide noch da, weil einer der Eigentümer des Kfz Betriebes und der andere seit Jahrzehnten sein Angestellter.

Ich möchte noch immer Schadenersatz, noch immer eine Justiz, die KEINE Parteihure ist und sich rechtskonform verhält. Das scheint jedoch im Land Bremen unmöglich zu sein.

Daher bedanke ich mich bei Maersk, Siemens, Mercedes, um nur drei zu nennen, dafür, dass sie im Land Bremen die Rolle einer Politik stützen, die schon unter NSDAP und SED erfolgreich war, für die Unternehmen. Ich würde auch gerne noch einige Staatsinstitute nennen, von denen immer mehr nach Bremerhaven kommen, damit die Seestadt über 100.000 Einwohner hat und nicht auffällt, dass hier immer mehr Menschen nur noch weg wollen, wegen der Handlungen einer durch und durch korrupten Verwaltung.

Ach ja, meine Gläubiger: Ich habe gegen jeden meiner Gläubiger Strafanzeige gestellt, wegen versuchtem Betrug und schreibe über meine Gläubiger und Schuldner, morgen, unter einem anderen Link, auf www.kuestenkorsar.de

Von Stein

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