Es gibt Menschen, in deren Leben nicht immer als glatt läuft. Wenn z.B. geplant ist, Profi im Bereich Fussball oder Radfahren zu werden, dann ist die Bundeswehr, einst, nicht unbedingt ein guter Partner, da, mindestens in meinem Leben, Verletzungen, nicht „verarztet“ wurden. Freundlicherweise gibt es darüber Bundeswehr-Krankenhaus-Akten, auch Unterlagen, die anzeigen, dass im Vorfeld 3x mit 1 gemustert wurde und dann mit 4 vorzeitig entlassen wurde, weil nicht mehr diensttauglich. Es wurde auch schriftlich geklärt, dass man nie wieder etwas mit der Bundeswehr zu tun haben wird, wegen der Verletzung. Leider vergaß man dabei zu erwähnen, dass dies „geldwert“ ist, dieses „nicht diensttauglich“!
Wenn dann, etwa 10 Jahre später, die Folgeschäden soweit vorhanden sind, dass im erlernten Beruf und anderen, die körperliche Aktivität in Vollzeit voraussetzen, nicht mehr gearbeitet werden kann, dann ist man auch noch berufsunfähig und erwerbsgemindert. Dann muß man umschulen. Der Petitionsausschuss des „Deutscher Bundestag“ wird dann, auf Nachfrage, aktiv und beauftragte den Leiter der Schwerbehindertenabteilung bei der Standortverwaltung Oldenburg, Herr Wittling. Der lädt dann ein und erklärte in der Folge, dass die Akten der Bundeswehr, der Bundeswehrkrankenhäuser in Bad Zwischenahn (Chirurgie) und Osnabrück (Orthopädie) derart klar zu meinen Gunsten sind, wie man es sich besser nicht vorstellen könne, da die Ärzte erklären, dass ich zu spät geschickt wurde, erst, als es für eine OP zu spät war und dass auch die alternative Behandlung beim Dr. Hartmann in OHZ verweigert wurde, aus Kostengründen. Der Leiter führte aus, dass die Bundeswehr daher zahlen müsse, aus mehreren Töpfen, rückwirkend bis Oktober 1982, mit Zins- und Zinseszins.
Der Herr Wittling füllte, für mich (ich hatte damals schon eine Aversion gegen Behörden), dann die Anträge aus, die ich an zwei unterschiedlichen Tagen verschicken sollte, an das Versorgungsamt Oldenburg, Sachbearbeiter Herr Dewald.
Herr Dewald bearbeitete und schickte die Unterlagen dann an den Landkreis Wesermarsch in Brake (Unterweser). (Im Hintergrund liefen auch noch die Arbeitsämter Nordenham und Oldenburg, wobei Oldenburg führend war, da Nordenham keine eigene Reha-Abteilung hatte. Zudem war ich der Barmer Ersatzkasse Nordenham verpflichtet und mußte ärztlichen Aufforderungen folgen, die widerum 2x vom Medizinischen Dienst Bremerhaven beauftragt waren, widerum von der BEK N´ham und dem Arbeitsamt Oldenburg/Reha/Frau Link). Ich erhielt dann eine Einladung aus Brake von einer Sachbearbeiterin. Die Dame erklärte mir vor Ort, ich würde rückwirkend bis Oktober 1982 Geld erhalten, weil den Ärzten laut Akten Pfusch nachgewiesen wurde und sich daher die Verjährung aufheben würde. Ich würde zudem das Geld aus mehreren Töpfen erhalten, jeweils mit Zins- und Zinseszins. Dann rechnete die Dame zusammen und erklärte mir dann, dass sie nicht zahlen könne, da ich ihr Budget „sprengen“ (wortwörtlich) würde. Ich erklärte ihr, dass nicht sie zahlen müsse, auch nicht der Landkreis, sondern die Bundeswehr. Sie begründete dann damit, dass sie ausführte, dass ich zwar Recht habe, der Landkreis jedoch rückwirkend zahlen müsse, zudem immer für ein Jahr in Vorlage treten muß, bevor man die Bundeswehr zur Kasse bittet. Sie führte aus, dass dies nicht möglich sei, da der Landkreis an die Finanzvorgaben des Landes Niedersachsen gebunden sei und dies einhalten müsse.
Ich habe dann in Oldenburg Klage gegen die Bundeswehr eingereicht. Das Verfahren wurde eingestellt, da mein Anwalt, Herr RA Hartwich aus der Hansingstraße Nordenham, am Tag der Verhandlung erkrankte und der Richter dann das Verfahren eingestellt hat, weil die Bundeswehr nicht vorrangig zuständig sei. Also ist der Landkreis zuständig, der jedoch nicht zahlen kann, weil die niedersächsische Finanzvorschrift dies negiert.
Seitdem ruht der Vorgang, weil die Bundeswehr die Zuständigkeit von sich weist und Finanzvorschriften der Bundesländer die Übernahme und Vorauszahlungen in Abrede stellen.
Ich habe dann eine Umschulung erfolgreich beendet, mit einer Fehlzeit von rund 45% und einem Zeugnisschnitt von 1. Bremen wollte mich nicht zur Prüfung zulassen, wegen der Fehlzeit. Wir haben uns dann darüber unterhalten, wieso es sein kann, dass bei einem Schwerbehinderten in der normalen Erwachsenenbildung Anwesenheit mehr als Leistung zählt und ich mich darüber gerne gerichtlich unterhalten möchte. Das widerum wollte die bremer Obrigkeit jedoch nicht. Fehlzeit war so hoch, weil mich zwei Orthopäden behandelt haben, Wirbel, Nerven… immer wieder eingerenkt haben, mein Hausarzt kortisonhaltige Spritzen gegeben hat, ich jedoch immer erst einige Tage liegen mußte, bevor ich wieder N´ham – Bremen – N´ham fahren konnte. Der Umzug wurde übrigens abgelehnt, von den Behörden in N´ham und Bremen.
In der Folge gab es immer wieder Probleme mit staatlichen Unterlagen. So wollte mich ein global tätiges Unternehmen aus Hamburg als Geschäftsführer einstellen, bis die Chefin der Agentur für Arbeit/Reha/Frau Link den Geldgebern mitteilte, dass ich Schwerbehinderter bin und sie daher einige Zuschüsse für mich haben würde (die sie wahrscheinlich gar nicht hatte, da ab einer Höhe X keine Zuschüsse mehr geleistet wurden). Der vorhandene Vertrag wurde daher dann widerrufen.
Einige Freunde waren Taxenunternehmer und haben mir empfohlen, doch auch ein Taxi zu kaufen, dies, nachdem die Seestadt und die Wirtschafts- und Sozialakademie Bremen dafür gesorgt hatten, dass ich nicht nach Stuttgart zu einem sehr bekannten Konzern wechseln konnte und auch bei einem Rüstungsunternehmen nicht tätig werden konnte, als dieses, nach einem Split, Probleme mit Inventar und Bewertungen hatte.
Ich habe dann also Unterlagen besorgt, vom Gewerbeamt, denen man entnehmen konnte, welche Vorleistungen zu erbringen sind, damit ein „Antrag auf Bearbeitung, bearbeitungswürdig wird“. Dazu gehört eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Versicherung, das Unternehmen (Lizenz) an sich, eine Taxe, eine Ortskenntnisprüfung (für den Fall, dass man selber fahren will), eine Taxenunternehmerprüfung IHK, Taxenzubehör/-technik, Aufnahme in eine Taxenzentrale (6.000 DM damals) und eine ärztliche Bescheinigung vom damaligen Dr. Gellermann.
Dr. Gellermann erklärte mir dann, dass er mir das Fahren innerstädtisch untersagen würde, nachdem er alle ärztlichen Unterlagen hatte einsehen können. Er erklärte mir, dass meine Schäden und Einschränkungen an Beinen und Wirbeln so gestaltet sind, dass ich, bei Belastung, selber in den Rollstuhl kommen könnte und schon behinderte Patienten bei Transporten weiterführend schädigen könnte. Als Mensch mit Hirn holte ich mir dann ein zweite Meinung ein, von seinem Kollegen im Landkreis Cuxhaven. Der erklärte dann, dass er mir die Prüfung nicht verweigern würde, da er davon ausgehen würde, dass mir selber bekannt sein sollte, was gut für mich ist und er mir auch zutraut, darüber, zu entscheiden. Da ich kein Arzt bin, habe ich nach einer Alternative gesucht.
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt habe ich dann, per Aushang in der Hochschule, Fahrer/innen gesucht und gefunden und mit dem Finanzamt vereinbart, dass ich alle versteuern möchte und werde und wie ich dies machen kann, damit ich dabei wirtschaftlich überlebe. Das Finanzamt erklärte sich mit meinen Vorschlägen einverstanden. Das Auto wäre dann als 24 Stunden Arbeitsgerät auf der Straße gewesen, nur von versteuerten Aushilfen bewegt, bei einer Auslastung von 100% im Zeitfenster 05-20Uhr. Ich selber hätte einen 5er (BMW/Alpina) Diesel bewegt, auf Strecken zwischen Cuxhaven-Bremerhaven-Bremen-Hannover-Hamburg-mit Leitungspersonal diverser solventer Unternehmen, überwiegend zu den Flugplätzen, in Ausnahmen auch Berlin, Frankfurt/M. und Köln.
Dann lehnte der Leiter des Gewerbeamtes, Horst Keipke, die Überschreibung des Unternehmens auf meinen Namen ab und forderte mich auf, den Kauf des Unternehmens, nicht vertraglich, zu erwähnen. Das lehnte ich ab, da ich mit dem Finanzamt Vereinbarungen hatte, an die Finanzvorgaben gebunden war (Kauf und Verkauf von Unternehmen sind Einnahmen/Ausgaben aus nicht gewöhnlicher Geschäftstätigkeit). Ich beschwerte mich beim Dezernatsleiter, damals der Oberbürgermeister Jörg Schulz. Der forderte mich auch auf, die Verträge zu ändern und das Finanzamt zu betrügen. Das lehnte ich nochmalig ab. Der Vorgang landete dann beim
Senator für Häfen, Straßen – blablabla in Bremen. Ich stellte, nach zwei Jahren Bearbeitungszeit, Klage beim Verwaltungsgericht Bremen ein, gegen den Senator. Zu diesem Zeitpunkt hatte man mich schon zwischen Dienststellen des Senators in Bremerhaven und Bremen hin- und hergeschickt, dann behauptet, diese seien schon wieder im Amt und irgendwann war ich so sauer, dass ich vorstellig wurde und den Damen erklärte, jetzt alle Akten aus dem Fenster zu werfen, bis ihnen einfallen würde, wo denn meine ist. Ich erhielt auch eine Telefonnummer, die wohl zu einem toten Telefon gehörte. Ich stellte also Klage ein, beim Verwaltungsgericht Bremen und erhielt einen Anruf vom Gericht, verbunden mit der Ansage, dass man überlastet sei, dass man intern die Anweisung habe, zuerst die Asylverfahren zu bearbeiten und bürgerliche Belange hintenanzustellen. Daher würde sich die Bearbeitungszeit auf über ein Jahr ausdehnen.
Im Verfahren erklärte der Leiter des Rechtsamtes der Seestadt Bremerhaven, ein Herr Schlemmermeyer, dass das Gewerbeamt die Umschreibung abgelehnt hat, wegen Überschuldung. Das Rechtsamt behauptete also, dass ich zwei Autos gekauft habe, ein Unternehmen, Aufnahmegebührt in eine Taxenzentrale bezahlt hatte (6.000DM), Taxenzubehör 2x gekauft habe aber überschuldet sei. Die Wahrheit ist, dass ich rund 100.000DM investiert hatte, in einen Arbeitsplatz eines Schwerbehinderten und diverser Hochschüler (alle Geschlechter und Abarten-selbstverständlich).
Der Richter hatte zuvor meinem Anwalt Lappenbusch aus Bad Bederkesa eine Absage erteilt. Herr Lappenbusch wurde von mir angesprochen, nachdem die Seestadt laut eigener Erklärung alle Anwälte in Bremerhaven für sich gewonnen hatte, laut Anwaltskammer. So erhielt ich eine Einladung von einem Dr. Mey. Herr Mey befragte mich dann ob meines Sachstandes …. und lehnte die Übernahme dann ab. Da es eine Gemeinschaftspraxis war, zeigten mir dann im Anschluß an das Gespräch zwei Anwaltsgehilfinnen an deren PC, dass man sich sehr gewundert hatte, ob der Einladung an mich, da Dr. Mey bereits den Oberbürgermeister vertreten hatte. Das fand widerum die Anwaltskammer Bremen nicht witzig und empfahl dann Bad Bederkesa als Ort der Findung eines Anwalts für Verwaltungsrecht. MEIN eigentlicher Anwalt, Herr Thies, lehnte die Vorgänge mit folgenden Worten ab: „Herr Stein, ich würde Ihre Interessen liebend gerne vertreten, bin jedoch inzwischen über 70 Jahre alt und ich gehe davon aus, dass der Vorgang 17-20 Jahre dauern wird, bevor Sie Recht und Geld erhalten werden. Darüber werde ich sicherlich sterben und Sie wieder ohne Anwalt sein. Aber sonst würde ich Sie sehr gerne vertreten haben.!“.
Der Richter Dr. Bauer, 8. Kammer, Verwaltungsgericht Bremen, hörte sich dann die Ausführungen vom Leiter des Rechtsamtes an und erklärte dann, zu meiner Verwunderung, dass er selber, also der Richter, tätig geworden ist. Er erklärte dem Amtsleiter Rechtsamt, dass das Finanzamt, bei dem ich überschuldet sein sollte, erklärt hatte, dass man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat, weil man keinerlei Forderungen an mich haben würde. Er führte aus, dass auch das polizeiliche Führungszeugnis nur einen Eintrag hatte, der jedoch schon lange abgelaufen war (hierbei handelte es sich um zwei Neger, in Frankfurt/Main, die es sich als zweite Einkommensquelle erarbeitet hatten, dass sie eine 3spurige Straße im Stau überquerten, die auf den Hbf zuführte. Einer von beiden setzte sich dann auf den Boden, nach Berührung eines Kotflügels bei Sportwagen, in denen nur eine Person saß. Dann stand der Neger wieder auf und verschwand und es folgte eine Strafanzeige wegen Unfall mit Fahrerflucht. Das hatten die beiden Schwarzafrikaner zuvor schon mehrfach getan, wie die Kripo Frankfurt/M. erklärte und später das BKA Wiesbaden, wo ich das Auto vorführen durfte, damit geprüft werden konnte, ob irgendwo ein Abplatzer war….. Mir wurde dann empfohlen, durch das Gericht in Frankfurt/M., 1.000DM an eine Bruderschaft in Darmstadt zu überweisen, damit das Verfahren eingestellt wird, weil ich vor Gericht verlieren würde, da einer von beiden Herren immer als Zeugen des anderen aussagen würde).
Der Richter erklärte dem Amtsleiter Rechtsamt weiter, dass auch die anderen Gläubiger nicht vorhanden sind, die vom Rechtsamt vorgebracht wurden. Diese würde mich teilweise nicht einmal namentlich kennen. Er führte aus, dass er nachgeforscht habe, dass das Amtsgericht Bremerhaven Gefälligkeiten für den Oberbürgermeister Schulz und den Gewerbeamtsleiter Horst Keipke ausgeübt hat, da Schulz zuvor Strafrichter am Amtsgericht war. Das widerum deckte sich damit, dass die Staatsanwaltschaft Bremen sich weigerte, Strafverfahren gegen den Oberbürgermeister und den Gewerbeamtsleiter einzusetzen, die von mir angestrengt wurden, wegen Aufforderung zum Steuerbetrug und zur Steuerhinterziehung, sowie Vertragsbruch, sowie Rufschädigung, Nötigung, Rechtbeugung, Amtsmissbrauch. So erklärten mir zwei Staatsanwältinnen, nachdem ich Strafanzeige gegen die Seestadt gestellt hatte, dass alles sehr viel einfacher wäre, wenn ich nicht die Seestadt, sondern Personen bezeichnen würde. Die Damen wollten dies unbedingt, daher änderte ich auf Schulz und Keipke. Daraufhin erhielt ich wenige Wochen später die nächste Einladung durch die Staatsanwaltschaft. Vor Ort zeigten mir beide Staatsanwältinnen dann einen „Zettel“, auf dem zu lesen war: „Das habt Ihr Euch selber eingebrockt, also löffelt es auch selber wieder aus!“. Danach geschah gar nichts mehr, bis ich Untätigkeitsklage gegen die Staatsanwaltschaft eingereicht habe, wie auch Begünstigung, Strafvereitelung im Amt…. . Dann erhielt ich eine Einladung von einem Staatsanwalt Seidel (vielleicht Ober-). Der fragte mich vor Ort, wieso ich unbedingt strafrechtliche Verfahren gegen die Herren möchte. Ich erklärte ihm, dass ich darauf ein Zivilverfahren aufbauen möchte. Daraufhin erklärte der Herr Seidel, dass die Staatsanwaltschaft Bremen nicht gerichtlich tätig werden möchte, weil ich dadurch keinen wirtschaftlichen Vorteil erhalten würde und die Seestadt eine schlechte Aussendarstellung. Ich entgegnete ihm daraufhin mit der Bemerkung, dass dann künftig auch keine Pädophilen mehr gerichtlich belangt werden, in Bremerhaven, weil die geschädigten Kinder auch keinen wirtschaftlichen Vorteil erhalten werden und die Pädophilen eine schlechte Aussendarstellung. Herr Seidel erwiderte, dass es für alles Grenzen gibt und ich fragte ihn, ob der Oberbürgermeister diese Grenzen zieht. Daraufhin stand der Herr auf und verließ das Büro. Als er nach 15 Minuten nicht zurück war, ging auch ich.
Verwaltungs-/Sozialrechtlich landete der Vorgang wenige Jahre nach dem Vorgang vor dem Richter Dr. Bauer, vor der Richterin Koch. Neben mir saß mal wieder das Rechtsamt. Frau Koch erklärte dem Rechtsamt, dass ein gegen mich gerichtete Bußgeld wegen nicht gemeldetem Umzug falsch sei, zurückzunehmen ist, da es nicht der Problem von Herrn Stein sein kann, wenn das Amt einen aktenkundig vollzogenen Umzug nicht in die EDV einbringt. Richterin Koch ging dann auch noch auf der Verfahren bezüglich meines Taxenunternehmens ein und erklärte dem Rechtsamt, dass man dem Oberbürgermeister Vorsatz unterstellen darf, da man ihm entsprechendes Wissen um seine Straftaten unterstellen MUSS (sie betonte dies), da er zuvor Strafrichter am Amtsgericht war. Das Rechtsamt bestätigte dies und erklärte, alles bearbeiten und rückgängig machen zu wollen, was dann jedoch, bis heute, nie geschehen ist.
In 2009 wurde das Gericht nochmalig tätig. Dort erklärte dann der Gewerbeamtsleiter Keipke dem Richter Sommerfeldt, dass er mir mein Eigentum zurück gegeben habe, was, nachweislich, eine Lüge ist. Ich stellte Strafanzeigen gegen Keipke, wegen uneidlicher Falschaussagen bei Gericht und wegen Prozeßbetrug. Die Staatsanwaltschaft verweigerte die Arbeit.
Im August 2009 berechnete das Landgericht Bremen meinen wirtschaftlichen Schaden auf 300.000€ plus Ersatz für Mercedes und BMW, Aufnahmegebühr Taxenzentrale, Abstand für das Unternehmen. Das Rechtsamt anerkannte dies, laut Bürgermeister/Kämmerer/Dezernatsleiter Rechtsamt, Michael Teiser. Daraufhin erhielt ich 2010 eine Steuerschätzung in Höhe von 30.000€ und den Entzug meiner Steuernummer für das 2006 gegründete Handels-Beratungsunternehmen. Da blieb dann Ware für, kumuliert, 150.000€ in DK stehen, weil das Finanzamt Bremerhaven dem Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis erklärte, dass ich keine Steuernummer mehr habe, das Bundeszentralamt dies weitergegeben hat, an Intrastat DK (EU Unternehmen) und dieses die Nachricht verbreitet hat. Ich stellte dann Strafanzeige gegen die Senatorin/Finanzen Linnert (Grüne). Der Vorgang wurde von der Justiz in Stade/Celle bearbeitet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dann, dass Frau Linnert, angeblich, keine Kenntnisse von den Straftaten hatte. Diese sollten in Bremerhaven inszeniert worden sein. Ich stellte daher dann folgerichtig Strafanzeige gegen den Amtsvorsteher des Finanzamtes. Das Finanzamt erklärte, man hätte eine Aufforderung vom Gewerbeamt erhalten, die Steuernummer zu entziehen. Das Gewerbeamt erklärte, davon keine Kenntnis zu haben. Daraufhin erklärte das Finanzamt, eine Aufforderung vom Bürgermeister, Kämmerer und Dezernatsleiter Rechtsamt erhalten zu haben, wegen anstehender Verjährung (ein Hinweis von mir dazu: Schadenersatz ist immer netto, ist 66,67% der eigentlichen Summe, wie mir erklärt wurde, bei Gericht). Der Entzug der Steuernummer war rechts- und verfassungswidrig, laut Finanzgericht Bremen, welches jedoch die gerichtliche Arbeit verweigerte. Das erklärten auch die Justiz in Celle/Stade, in Saarlouis (Bundeszentralamt für Steuern, Ausland) und Bonn (Bundeszentralamt für Steuern, Inland) und auch das Bundesministerium für Justiz und jenes für Finanzen.
Meine Gläubiger, die am Amtsgericht Bremerhaven erfunden wurden, wurden im Zeitfenster 2000-2020 bundesweit aufgearbeitet. Es gab Unternehmen, die mich nicht einmal namentlich kannten. Die Inkassounternehmen erklärten dazu, dass ihnen dies egal sei, da das Amtsgericht Bremerhaven Titel gegeben hat. Ich hatte, zwischenzeitlich, über 2 Mio€ Schulden und niemand fragte sich, wie das funktionieren soll. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde von der Crefo Stuttgart hinzugezogen, nachdem ich Strafanzeige gegen ein Unternehmen aus Waiblingen gestellt hatte. Die Crefo Stuttgart kannte mich gar nicht, fand jedoch heraus, mit Unterlagen von mir, dass die Crefo Bremerhaven diverse Infos über mich verkauft hatte, die man vom Amtsgericht erhalten hatte, dies in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der Eigentümer der Crefo Bremerhaven/Bremen war ein guter Freund und Berater vom Oberbürgermeister Schulz/Grantz. Selbiges erklärten dann die Schufa Oldenburg und die Staatsanwaltschaft Potsdam.
Inzwischen waren die Staatsanwaltschaften Oldenburg, Hamburg, Hannover, Dortmund, Essen, Düsseldorf, Köln, Frankfurt/M., Stuttgart, Potsdam, Berlin aktiv (teilweise mehrfach) und Generalstaatsanwaltschaften Oldenburg, Hamm, Düsseldorf. Es ist geklärt, dass die Unternehmen swb Bremen und EWE Oldenburg gegen sie gerichtete Urteile von den Landgerichten nicht anerkannt haben. Die EWE erklärten dazu, dass man wisse, dass das Landgericht Oldenburg die Forderungen der EWE gegen Vertragsnehmer als rechtswidrig beurteilt haben, das Amtsgericht Bremerhaven jedoch einen Titel gegeben habe, wider dem Urteil des Landgerichtes Oldenburg und man daher die Zahlung haben möchte. Ich stellte Strafanzeige Nr. *.* gegen das Amtsgericht Bremerhaven, natürlich ohne Bearbeitung durch Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Bremen, da alle dasselbe SPD Parteibuch haben. Die Staats-/Generalstaatsanwaltschaften Oldenburg, Hannover, Dortmund, Essen und Hamm ermittelten, dass eine Forderung der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO i.d.F.) gegen mich ein versuchter Betrug war, im Zeitfenster 2004-2020. Die LzO behauptete, ich hätte dort einen sechsstelligen Betrag an Schulden, aus Kredit und Dispo, dies seit 1990. Das Amtsgericht Bremerhaven beklatschte den Vorgang, ganz im Sinne des Oberbürgermeisters und gab auch hier einen Titel. Dazu gab es eine Akte. Die Akte war 11 Blatt dünn/dick und auf Blatt 7 konnte jeder mit ausreichend Lesevermögen ablesen, dass die LzO in 1990 die Verträge mit mir gekündigt hatte und ich die Verträge vorfristig (!!!) zurück geführt hatte. Die Vorgänge waren auch alle unterschrieben, wie auch von meinem Anwalt/Notar Thies. Das Amtsgericht Bremerhaven machte daraus dann dennoch Schulden, weil das Amtsgericht Gefälligkeiten für die Obrigkeit in Bremerhaven ausübt, laut dem Richter Dr. Bauer und der Richterin Koch. Der Richter Sommerfeldt bestätigte eine Bearbeitungszeit von damals 10 Jahren, dies in 1999. Der EuGH für Menschenrechte verurteilte DE einst, unter der US Drohne Merkel, zu 150.000€ Strafe, wegen überlanger Bearbeitung (7 Jahre bei einem Immobilienkaufmann). Bei mir erklärte bereits der Richter Dr. Bauer, wörtlich, dass sich die Bearbeitungszeit (Oktober 2004) „weit ausserhalb jeglicher rechtlichen Würdigung“ befinden würde.
Die Akte aus Oldenburg/Bremerhaven wanderte dann mit Strafanzeigen von mir gegen die LzO und gegen das Inkassounternehmen Hansen & Schucht nach Hannover/Langenhagen. Dort ermittelte die Staatsanwaltschaft, dass aus dem Unternehmen ein anderes wurde, mit dem Namen Proceed Service Collection mit Sitz in Dortmund. Die Staatsanwaltschaft Dortmund erklärte dann, dass Proceed seinen Sitz nach Essen verlegt hatte. Die Anwälte der Proceed Service Collection, Van Göns & Zarth aus Hamm, interessierten sich nicht für das reale Leben, daher stellte ich dort die nächsten Strafanzeigen gegen die Anwälte. Das widerum wurde von der Anwaltskammer an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm abgegeben. Die GF der Proceed war nicht eben freundlich zur Staatsanwaltschaft Essen. Ich habe daher die Strafanzeige auf das Personal erweitert. Das Personal wollte dann doch nicht gerichtlich belangt werden und hat daher Unterlagen gegeben, per Post. Den Unterlagen war zu entnehmen, wann die Verträge beendet wurden, mit der LzO Oldenburg. Die LzO erklärte dann (zu diesem Zeitpunkt waren bereits die Politiker Möllring, Pistorius und Schneider involviert, am Rande auch der MP Weil, weil man diesem Wissen unterstellen wollte, um ihn zu diskreditieren, was ich abgelehnt habe), dass man den Vorgang …. an Hansen & Schucht verkauft habe. Ich stellte daraufhin gleich Strafanzeige wegen Betrug und versuchtem Betrug. Daraufhin erklärte die LzO gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg, dass man nicht verkauft habe. Proceed zeigte daraufhin eine Urkunde, der zu entnehmen war, dass man lediglich eine Inkassovollmacht erhalten habe. Wo da dann der Unterschied sein sollte, ist nicht bekannt, da die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg darauf keine Antwort hatten. Ich stellte die nächste Strafanzeige gegen die LzO, die dann nicht mehr bearbeitet wurde. Der Minister Pistorius forderte die Staats-/Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg zur Arbeit gegen die GF der LzO auf, laut Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Diese führte dann im Schreiben aus, dass man dies nicht machen werde, da der Vorgang vom Amtsgericht Bremerhaven entwickelt und mit Titeln versehen wurde und daher die Staatsanwaltschaft Bremen zuständig sei. Das war 2020 und seitdem ist nichts mehr geschehen, da die Staatsanwaltschaft Bremen von SPD Bonzen geleitet wird. Es gibt im Land Bremen keine Gewaltenteilung, daher ist Bremen auch kein Rechtsstaat. Leitend bei diesen Vorgängen war der SPD Chef Martin Günthner. Der sorgte auch dafür, als Senator für Häfen, Straßen, Justiz, dass die städtische FBG Bremerhaven keinen Vertrag mit mir ausgeübt hat, den diese zuvor geschlossen hatte. Günthner sorgte auch für ein warmes Nest für Schulz, dies im Ressort für Häfen. Als Günthner als Senator nicht mehr haltbar war, wurde er Dezernatsleiter für Soziales in Bremerhaven (ich warte seit Januar 2023 auf Bezüge – meine Unterlagen verschwinden immer wieder in den Amtsräumen von Günthner) und ist jetzt neuer Oberbürgermeister von Bremerhaven. Der ehemalige Präsident des Amtsgerichtes Bremerhaven ging 2018 und wurde neuer Geschäftsführer der AWO Bremerhaven, in der dann, laut Minister Spahn, einiges Geld verschwand, welches für Pfleger/innen gedacht war.
Zuletzt behauptete das Rechtsamt in 2023, dass es eine Aktennotiz geben würde, aus 2010, der zu entnehmen ist, dass ich meine Forderungen gegen die Seestadt zurück gezogen habe. Ich stellte Strafanzeigen gegen das Rechtsamt wegen Urkundenfälschung, die, selbstverständlich, nicht bearbeitet wird. Über die Verfahren vor dem Richter Dr. Bauer und der Richterin Koch gibt es Bandaufnahmen. Kopien der Bandaufnahmen liegen der Staatsanwaltschaft Bremen seit 2014 vor, nachdem einige Parteibonzen sich Straftaten haben einfallen lassen, um mich zu diskreditieren. Es folgten eine Hausdurchsuchung und Strafanzeigen, die dann, in der Folge, eingestellt wurden, weil alles nicht zutreffend. Für die Haftbefehle, die auch eingestellt wurden, sind die Damen Schilling und Lissau verantwortlich. Richterin Lissau als Ehefrau vom ehemaligen Präsidenten des Amtsgerichtes Bremerhaven, Uwe Lissau und Frau Dr. Schilling als Geliebte, laut Geschäftszimmer des Amtsgerichtes. Frau Dr. Schilling wanderte dann von Richtern Amtsgericht Bremerhaven, zur Präsidentin des Amtsgerichtes Geestland/Langen, wie durch Zufall hatte dort der Bürgermeister seine Finger im Spiel, der mit dem OB der Seestadt gemeinsam die Schulbank (Paula-Modersohn-Schule – Auskunft StayFriends) gedrückt hatte. Als Präsidentin schützte sie Betrüger von Cuxland Ferienparks durch Arbeitsverweigerung. Dann wurde sie Sozialdezernentin Bremerhaven und tauschte dann die Posten mit Martin Günthner als Senatorin Justiz in Bremen.
Zu Haftbefehlen und Hausdurchsuchung gibt es in wenigen Tagen mehr, auch mit Papieren.
Da dies nicht alles ist, aus 26 Jahren Bremerhaven, ich hier auf schwarzen Listen stehe, Stadt keine Verträge ausübt mit mir….. setzt sich dies alles fort.