25 Jahre Bremerhaven und Bremen - Kein Rechtsstaat mehr

HGB und wie dieses, in Bremerhaven, verschwand

Wenn man als Kaufmann ein Angebot erhält, von einem Prokuristen (Laudon) und seiner Geschäftsführerin (Riechers-Kuhlmann), mit allen Punkten, die ein Angebot enthalten sollte, laut rechtlichen und gerichtlichen Vorgaben, dann gilt dies auch im Land Bremen, sogar in Bremerhaven. Bei der Vermieterin handelt es sich um die städtische „Fischereihafenbetriebsgesellschaft mbH“, die als Aufsichtsratvorsitzenden den jeweiligen Oberbürgermeister, also seit dem 2. Weltkrieg, den SPD OB ausweist. Die FBG hat ein Monopol in Bremerhaven, bei der verarbeitenden Industrie, bei Zuweisung von Räumlichkeiten. Alternativen, ausserhalb der FBG, verweigert das Gewerbeamt die Zustimmung. In 2009 nahm ich dieses Angebot an. Dann erklärte die Geschäftsführerin, die vom Oberbürgermeister, jeweils, eingesetzt wird, dass es nie ein Angebot gegeben hat. Das war für mich überraschend, da ich durchaus des Lesens mächtig bin. Ich habe freundlich auf meinen Wunsch zur Vertragserfüllung, durch die städtische FBG, hingewiesen und erfahren, durch Frau Riechers-Kuhlmann, dass man zwar einen Vertrag mit mir habe, diesen jedoch nicht erfüllen wolle. Man wies mich darauf hin, dass ich gegen die Seestadt rechtlich vorgehe, weil der Oberbürgermeister und der Gewerbeamtsleiter mein gegen Barzahlung gekauftes Taxen- und Personenbeförderungsunternehmen unterschlagen, dies seit 2000, wider der Richter Dr. Bauer und Sommerfeldt und der Richterin Koch. Es ist aktenkundig, bei der Staatsanwaltschaft, dass ich zuerst meine Klagen gegen die Seestadt ausgerichtet hatte, diese dann auf die Herren Jörg Schulz/Melf Grantz und Horst Keipke abgeändert habe, auf Wunsch der Staatsanwaltschaft Bremen. Ich habe also keinen Ärger mit der Seestadt Bremerhaven, sondern mit Kriminellen mit Amt und Parteibuch. Es wurde durch den Richter Dr. Bauer, 8. Kammer, Verwaltungsgericht Bremen, bereits Oktober 2004 geurteilt, direkt ins Gesicht des Amtsleiters(Rechtsamt) Schlemmermeyer, dass sich „Herr Stein überaus korrekt verhalten habe!“, dass die Unterschlagung meines Unternehmens rechtswidrig sei, wie auch die Erfindung von Gläubigern, am Amtsgericht Bremerhaven, als Gefälligkeit für den Oberbürgermeister. Dieser Vorgang läuft jetzt seit 25 Jahren, ist verfassungswidrig und zudem menschenrechtswidrig, laut Urteilen, in einem ähnlichen Vorgang, des EuGh für Menschenrechte, nach einer Bearbeitungszeit von sieben Jahren (DE mußte 150.000€ Strafe zahlen). Ich war mir also keiner Schuld bewußt und zudem der Meinung, dass man Verträge einhalten oder kündigen sollte. Frau Riechers-Kuhlmann war jedoch der Meinung, dass sie mir lieber drohen sollte. Sie beauftragte die Haus- und Hof Kanzlei des Oberbürgermeisters, also die Kanzlei Dr. Ernst, mit dem Vorgang. Die Kanzlei drohte mir mit Gerichtsverfahren und ich bat freundlich um die Erfüllung der Drohung. Das befand dann eine Anwältin als merkwürdig, die dann mit mir telefonierte. Ich las ihr dann den Schriftverkehr vor, zwischen Riechers-Kuhlmann und mir und die Anwältin war dann der Meinung, dass sie wohl noch einmal bei der FBG nach dem kompletten Schriftverkehr ersuchen müsse. Nachdem die Kanzlei den Vorgang dann komplett erhalten hatte, entschuldigte sich die Kanzlei bei mir für das Drohschreiben, da jetzt auch die Kanzlei Dr. Ernst der Meinung war, dass die FBG einen Vertrag mit mir hat. Ich gab den Vorgang an das Landgericht Bremen und hier meldete sich erst einmal der GF von der Arbeit ab, weil er, so sagte er, gerade wütend wird und mir, im Dienst, keine Empfehlung geben dürfe. Dann kam folgender Dialog zusammen: „Herr Stein, laufen in den Tochtergesellschaften der Seestadt denn nur noch Verrückte herum? Sie haben doch einen glasklaren Vertrag mit der FBG, da beißt die Maus doch keinen Faden ab!“. Da ich von Schadenersatz keine Ahnung hatte, setzte das Landgericht den wirtschaftlichen Schaden, auf meiner Seite, auf 2.800.000€ pro Jahr fest. Da ich auch von Zinsen und Zinseszinsen keine Ahnung hatte, wurde mir später von Mitarbeitern des Gerichtes mitgeteilt, dass ich hierbei den Lombardsatz der EZB plus 5% in Ansatz bringen soll. Zwischenzeitlich bestätigten die Prokuristen Laudon und Jurgeleit nochmalig, dass die FBG einen Vertrag mit mir hat. Daraufhin durfte Laudon gehen, wie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Jurgeleit durfte auch gehen, Zeitpunkt mir nicht bekannt. Jurgeleit erhielt den Auftrag von Laudon, den Vorgang und meine Forderungen zu bearbeiten und Jurgeleit erklärte dazu, dass er nicht dazu da sei, um die Leichen der FBG zu bearbeiten.

 

In der Folge habe ich mehrfach alternative, leerstehende, Räumlichkeiten angeboten, die frei waren, die man hätte entwickeln können, auf meine Bedürfnisse bezogen. Das lehnte die FBG ab. Ich habe sogar Räumlichkeiten angeboten, die so gestunken haben, dass mir ekelig wurde, weil dort offensichtlich immer wieder Gammelfisch stand oder Gammelfisch produziert wurde. Ich habe dann Räumlichkeiten für Produktion und Verkauf von externen Immobilieneigentümern in Aussicht erhalten und vom Gewerbeamt eine Absage erhalten, weil nur, laut Gewerbeamt, im Fischereihafen produziert werden darf, also dort, wo die FBG Bremerhaven ein Monopol hat und Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ausübt. Ich habe inzwischen die Räumlichkeiten gekündigt, zum 31.12.2024, was die FBG ablehnte. Ich habe dies mit dem Gerichtsvollzieher zustellen lassen, damit klar ist, dass die FBG weder HGB noch BGB anerkennt und umsetzt.

 

Die Forderung gegen die FBG ist gerichtskundig und auch beim Kämmerer seit vielen Jahren aktenkundig, da ich, bedingt durch die hohen Zinseinnahmen, bilanzierungspflichtig bin. Die Bilanzen habe ich jeweils einmal im Jahr abgegeben, wie rechtlich vorgegeben. Diese wurden nie bemängelt oder in Abrede gestellt. Das Gewerbeamt nötigte mich dann zur Abwahl des e.K., was das Gewerbeamt heute bestreitet. Das Registergericht erklärte dazu, dass man die Aufforderung vom Gewerbeamt erhalten habe. Man nötigte mich also dazu, etwas abzugeben, was ich haben müßte. Da dies auch beim Gewerbeamt irgendwann auf Hirn gestoßen ist, wurde ich aufgefordert, den Namen des Unternehmens zu ändern. Daraufhin empfahl mir die Sachbearbeiterin, den Namen auf George Ronald Stein, Unternehmens-Vermögensberatung zu ändern, da das Wesen meiner Einnahmen aus Zinsen herrührt und nicht aus Handelsgeschäften. Das Gewerbeamt anerkannte also Bilanzen und den Umstand, dass meine Forderungen aus Schadenersatz, gegen die Seestadt Bremerhaven, gegen die GEWOBA AG, gegen die FBG Bremerhaven, korrekt sind. Da die Einnahmen nur auf dem Papier existieren, bedingt durch den Umstand, dass die Justiz im Land Bremen dasselbe Parteibuch hat wie die Straftäter im Amt, hätte ich gerne über meine Forderungen gegen das Finanzamt Bremerhaven, aus Nichtselbstständiger Arbeit, verfügt. Meine letzte Info dazu ist, dass mich das Finanzamt nicht kennt, was überraschend ist, da ich 2014 Strafanzeige gegen mich selber gestellt hatte, nachdem mir indirekt unterstellt wurde, dass ich Sozialbetrug begangen habe. Steuerfahndung und Finanzamt erklärten dazu, dass man keine Forderungen gegen mich haben würde, da es auch keinen Steuerbetrug von mir gibt. Im August 2024 erklärte dann das Finanzamt, dass man mich nicht kennen würde. Meine Forderungen gegen das Finanzamt belaufen sich auf inzwischen acht Jahre Nichtselbstständige Arbeit, plus Zins- und Zinseszins. Ich stellte daher Strafanzeige wegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegen das Finanzamt, die jedoch auch nicht bearbeitet wurde oder wird. Die zwei Schreiben an mich, die ich hier wieder online gestellt habe, gibt es, laut Gericht, gar nicht. Von einem Stadtverordneten wurde mir erklärt, dass die FBG pleite wäre, müßte sie an mich zahlen. Die Person ist inzwischen kein Stadtverordneter mehr.

 

Der vormalige Strafrichter Jörg Schulz, dann Oberbürgermeister der Seestadt Bremerhaven, wurde von der Richterin Koch als vorsätzlicher Straftäter bezeichnet, der seine rechtswidrigen Handlungen genau kannte, da er zuvor Strafrichter war. Das ist in Bremerhaven jedoch eine Auszeichnung, die man, laut seines Nachfolgers Melf Grantz, weiterhin ausüben muß, laut Grantz. Die drei Urteile der Richter Dr. Bauer, Sommerfeldt und der Richterin Koch wurden, bis heute, nicht umgesetzt, da die Seestadt ganz offensichtlich Recht, Verfassung, Menschenrechte und Urteile aus Bremen nicht anerkennt und umsetzt. Die letzte Meldung des Rechtsamtes dazu, vom rechtswidrig gewählten Bürgermeister, Kämmerer und Dezernatsleiter Rechtsamt, Neuhoff, ist, dass es eine „Aktennotiz“ aus 2010 gibt, laut der ich meine Forderungen gegen die Seestadt zurückgezogen habe. Ich habe Strafanzeige gegen das Rechtsamt, gegen die Bürgermeister Teiser, Bödeker und Neuhoff gestellt, wegen Urkundenfälschung und Prozeßbetrug. Die Strafanzeigen sind in den Räumlichkeiten des Amtsgerichtes Bremerhaven, laut Gericht, verschwunden. Zum Glück hatte ich diese mit Zeugen abgegeben und zum Glück habe ich die Forderungen gegen die Seestadt per Einschreiben und Rückschein an das Rechtsamt der Seestadt geschickt und zum Glück habe ich auch hier Strafanzeigen gegen die Bürgermeister gestellt, da diese behauptet haben, dass ihre Mitarbeiter die Post unterschlagen haben. Offensichtlich ist das Rechtsamt ein Hort von Kriminellen, laut Bürgermeister Teiser, Bödeker, Neuhoff. Ich stellte daher Strafanzeigen wegen Postdiebstahl und Verletzung des Datenschutzes, die jedoch auch nicht bearbeitet wurde, da Straftaten und Verfassungsbruch, welche von Parteibuchträgern ausgeübt werden, nicht Straftaten sind. Die in der Folge eingestellten Unterlagen gibt es also gar nicht, laut Seestadt Bremerhaven. Ich habe noch deutlich mehr davon, zur Veröffentlichung, in den nächsten Wochen.

 


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